Update Normenkontrollverfahren – Hauptverfahren noch offen
Abschließend erklärt Clodius: „Das OVG hat in seiner Entscheidung maßgebend darauf abgestellt, dass der Wegfall der Corona-LVO M-V voraussichtlich zu einer unkontrollierten Verbreitung des Virus führen könnte. Hier ist aber die Landesregierung nach unserer Auffassung gefordert, eine verhältnismäßige und widerspruchsfreie Regelung zu schaffen, die – zusammen mit einer langfristigen Strategie – von der Bevölkerung zusammen umgesetzt werden kann.“, erläutert Clodius die Forderung nach politischen Konsequenzen. „Mit der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wollen wir Klarheit schaffen über die Grenzen, die der Landesregierung aus der Verfassung gesetzt sind und auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, Covid19 wirkungsvoll, aber unter Wahrung größtmöglicher Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, zu bekämpfen.“, macht Clodius die Intention der Klage klar.
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