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Update Normenkontrollverfahren – Hauptverfahren noch offen

„Dass das OVG den Eilantrag abgelehnt hat, ist bedauerlich, kommt aber für uns angesichts der Komplexität der Rechtsfragen nicht unerwartet.“ meint Carl-Henning Clodius. „Man muss aber sehen, dass im Eilverfahren zunächst nur eine so genannte summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfindet. Für uns maßgebend sind die weiterhin bestehenden Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren. Und nach vorläufiger Beurteilung des Gerichts ist diese Entscheidung noch offen. Bei den Erfolgsaussichten im Eilverfahren liegt der Schwerpunkt auf der Folgenabwägung.“, ergänzt Clodius. „Das OVG hat in den Gründen seines Beschlusses zu verstehen gegeben, dass die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren offen sind, weil einige Fragen sich eben erst dort klären lassen.“

Abschließend erklärt Clodius: „Das OVG hat in seiner Entscheidung maßgebend darauf abgestellt, dass der Wegfall der Corona-LVO M-V voraussichtlich zu einer unkontrollierten Verbreitung des Virus führen könnte. Hier ist aber die Landesregierung nach unserer Auffassung gefordert, eine verhältnismäßige und widerspruchsfreie Regelung zu schaffen, die – zusammen mit einer langfristigen Strategie – von der Bevölkerung zusammen umgesetzt werden kann.“, erläutert Clodius die Forderung nach politischen Konsequenzen. „Mit der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wollen wir Klarheit schaffen über die Grenzen, die der Landesregierung aus der Verfassung gesetzt sind und auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, Covid19 wirkungsvoll, aber unter Wahrung größtmöglicher Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, zu bekämpfen.“, macht Clodius die Intention der Klage klar.

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