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FDP Rostock gegen Verschärfung der Maßnahmen

„In Rostock haben wir glücklicherweise weiterhin verhältnismäßig geringe Infektionszahlen. Das ermöglicht es uns, die Infektionsketten sehr gut nachzuvollziehen und die weitere Verbreitung von COVID-19 aufzuhalten. Gleichzeitig wirft diese Situation aber auch die Frage auf, ob wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner und Unternehmen mit den gleichen Maßnahmen belasten müssen wie in Hochrisikogebieten. Statt dem Gießkannenprinzip brauchen wir eine gezielte Pandemiebekämpfung mit Maß und Mitte.“, äußerte sich FDP-Bürgerschaftsmitglied Christoph Eisfeld am Montag.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der FDP Kreisverband darüber informiert, eine gerichtliche Überprüfung der Landesverordnung vorzunehmen. Das Oberverwaltungsgericht M-V hat den Eingang des durch die FDP Rostock eingereichten Normenkontrollantrags gegen die Corona-Landesverordnung M-V zwischenzeitlich bestätigt.

„Wir sehen die Verordnung als widersprüchlich und unverhältnismäßig an. Sie schränkt eine Vielzahl der Rechte der Bürgerinnen und Bürger pauschal ein und gefährdet damit die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Maßnahmen, die gezielt und effektiv gegen die Pandemie wirken.“, erklärt der Kreisvorsitzende der FDP Rostock Carl-Henning Clodius.

„Weiterhin gibt es zahlreiche Vorgaben in der Verordnung, die jeder schlüssigen Grundlage entbehren. Obwohl bei uns keine Infektionsketten aus der Gastronomie bekannt sind und viele Unternehmen hervorragende Hygienemaßnahmen getroffen haben, erfolgt eine pauschale Schließung. Auch wie man sich im Autokino anstecken kann, erschließt sich wohl niemandem.“, fährt Clodius fort.

„Auch für Parteien gibt es trotz besonderem Grundrechtsschutz zur politischen Willensbildung keinerlei Ausnahmen in der Verordnung. Während kommunale Gremien tagen dürfen, ist z.B. die Vorbereitung der Landtagswahlen für die Parteien unmöglich. Persönliche Treffen sind vollständig untersagt und gleichzeitig sind Prozesse wie z.B. digitale Listenaufstellungen bisher rechtlich nicht möglich.“, erläutert Clodius abschließend.

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