Meinung: Mit dem Verkaufsverbot für Grundstücke macht die Stadt die Bürger zu Bittstellern.
Die Rostocker Bürgerschaft hat vor Längerem beschlossen, dass ab 2020 der Verkauf von im Eigentum der Stadt Rostock stehenden Grundstücken nicht mehr möglich ist. Nur noch die (Erbbau-) Verpachtung kommt in Frage.
Das kommentiert die Kreisvorsitzende der FDP Rostock, Julia-Kristin Pittasch, wie folgt:
Das Verkaufsverbot für städtische Flächen ist nicht nur rückschrittlich und steht einer guten wirtschaftlichen Entwicklung Rostocks entgegen, sondern es bezeugt auch das auf der linken Seite des politischen Spektrums vorhandene Menschenbild. Der Staat ist dort nicht Rahmengeber, sondern Regent. Der Bürger nicht jemand, für den man arbeitet und für den die Verwaltung Dienstleistungen anbietet, sondern bestenfalls ein Bittsteller. Das aber auch nur, wenn er sich denen würdig erweist, die für ihn möglicherweise eine Ausnahme von den Regeln machen können.
Die Begründung für das Verkaufsverbot hätte seinerzeit schon seinerzeit aufhorchen lassen müssen. Sie ist dieselbe, die auch heute herangezogen wird: Man könne besser kontrollieren, was und wie gebaut wird, wenn Grund und Boden nicht in Privatbesitz übergehen. Die Gestaltungshoheit darüber, was an wen verkauft wird und was damit gemacht werden kann, das ist das Ziel der Regelung. Die Stadt soll Kontrolle darüber haben, was mit den Flächen der Stadt passiert.
Dass es nicht Aufgabe einer Verwaltung ist, das Leben der Bürgerinnen und Bürger oder von Unternehmen zu gestalten – geschenkt. Das es nicht Aufgabe einer Verwaltung ist, Vermögen anzuhäufen und es damit den Bürgerinnen und Bürgern zu entziehen – auch geschenkt. Schließlich geht es hier nicht um Freiheit oder darum, den Bürgerinnen und Bürgern selbst Freiraum für eigene Entscheidungen zu geben. Mit den Linken in der Rostocker Bürgerschaft geht es um Kontrolle.
Die Folgen sind nicht nur, dass Unternehmen sich nicht mehr in Rostock ansiedeln wollen. Die langfristigen Folgen sind viel gravierender: Die Stadt hört ja nicht auf, Grundstücke zu erwerben. Damit wächst das städtische Grundeigentum. Aber: Wird es auch entwickelt werden? Das schlimme Beispiel der langjährigen politischen Streitigkeit um den Theaterneubau und dessen jahrelange Verzögerung lassen nichts Gutes erahnen. Oder die Bearbeitungsdauer für die Erstellung von Bebauungsplänen. Die Entscheidung zum Verkaufsverbot hat das Potential, das Flächen brach liegen bleiben – Beispiele gibt es ja schon.
Dabei wäre das gänzlich unnötig. Die Kommunalverfassung erlaubt es in § 56 Abs. 4 KV M-V, Vermögensgegenstände, die die Kommune für ihre Aufgaben nicht benötigt, zu veräußern. Warum sollte eine Kommune also Vermögen anhäufen, mit dem sie selbst nichts anfangen kann? Nach meinem Verständnis ist das nicht die Aufgabe einer Verwaltung.
Aufgabe einer Verwaltung sollte es sein, Stadtentwicklung zu betreiben. Das ist etwas anderes, als die vollständige Kontrolle über den Grund und Boden im Stadtgebiet auszuüben. Auch der Eindruck, der entsteht, wenn die Bürgerschaft für einzelne Vorhabenträger Ausnahmen vom Verkaufsverbot macht, ist kein guter. Gerade die linken Parteien müssten sich doch fragen, welche Verteilungsgerechtigkeit besteht, wenn nach politischem Gutdünken dann doch im Einzelfall verkauft wird. Ich kann mir nur ein bitteres Lächeln abringen, wenn ich mir vorstelle, wie die Linken – die im Wahlkampf lautstark mit Bürokratieabbau warben – zur Umsetzung des Verkaufsverbotes eigentlich ein weiteres Regelwerk dafür schaffen müssten, zu welchen Bedingungen im Einzelfall dann doch verkauft werden darf – wenn sie sich nicht dem Vorwurf willkürlicher Ausnahmen aussetzen wollen.
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