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FDP Rostock gegen 2G-Corona-Regeln

Nach Angaben der Ostsee-Zeitung vom 12.11.2021 plant das rot-rote Kabinett in Schwerin eine Verschärfung der Corona-Regelungen. Womöglich soll bereits ab dem 15.11.2021 das 2G-Modell gelten.

„Für uns Rostocker Freie Demokraten zeigt sich in diesem Vorschlag, dass die auch die neue Landesregierung keine langfristige Strategie hat, wie sie mit Corona umgehen will“ kommentiert der Kreisvorsitzende der Rostocker Freien Demokraten, Carl-Henning Clodius. „Das Fehlen einer solchen Strategie nach mehr als anderhalb Jahren wird der Pandemie und den Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht.“

„Schon im April 2020 haben wir in der Rostocker Bürgerschaft gefordert, dass ein Plan erstellt wird, mit dem schrittweise ein Weg aus dem Ausnahmezustand aufgezeigt wird. In unserem Positionspapier zur Corona-Pandemie haben wir zusammengefasst, wie eine solche Strategie aussehen kann, die auf gezielten Testungen und einem konsequenten Öffnungskonzept basiert“ führt Clodius weiter aus.

„Es ist weder politisch, noch rechtlich vertretbar, dass auf Basis des Tatbestands der epidemischen Lage nationaler Tragweite weiterhin Entscheidungen getroffen werden. Zu dem Zeitpunkt, in dem alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen und sich auf diese Weise zu schützen, ist diese Grundlage für freiheitsbeschränkende Maßnahmen weggefallen. Die Entscheidungen müssen jetzt in den Parlamenten getroffen werden“. Clodius betont: „Es ist nicht die Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über die Impfung abzunehmen. Hier wäre eine bessere Kommunikation und Aufklärung von Anfang an der bessere Weg gewesen.“

„Der Schutz der vulnerablen Gruppen muss durch Schaffung von gezielten Regelungen erfolgen, die auf die konkrete Situation abstellt, z.B. in Alten- und Pflegeheimen, oder die auf mildere Maßnahmen, wie die Abstandspflichten und regelmäßiges Testen zurückgreifen. Vor allem braucht es einen in sich geschlossenen, einfach erfassbaren Plan, der die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt, nicht die Lektüre 143 Seiten Verordnungstext erfordert und Freiheitsrechte weniger einschränkt“ schließt Clodius.

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